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Kat. A1 Motorräder max. 125 cm3 und höchstens 11 kW
Mindestalter:
18 Jahre
- Ausfüllen des Gesuches für den Lernfahrausweis
(Formular bei uns erhältlich)
- Sehtest beim Optiker
(Adresse siehe Gesuchsformular)
- 1 neuere farbige Passfotos beilegen (auf der Rückseite beschriften)
- Gesuch unterschreiben und beim Strassenverkehrsamt einreichen
Obligatorische Grundschulung:
3 x 4 Stunden
- Buchen Sie in unserer Fahrschule die
obligatorische Grundschulung, die sie innerhalb 4 Monaten
nach Ausstellung des
Lernfahrausweises besuchen müssen. Durch wird ihr Lernfahrausweis um
12 Monate verlängert.
Mit unserer Bestätigung
des besuchten Grundkurses und dass Sie die Kursziele erreicht haben, erhalten
Sie prüfungsfrei die Berechtigung für die Kategorie A1 Motorräder max. 125 cm3 und höchstens 11 kW.
Reichen Sie dazu Ihren Lernfahrausweis und den bisherigen Führerausweis beim Strassenverkehrsamt ein.