Der Weg zum Führerschein           

29        Kat. A Motorräder über 35 kW und über 0.20 kW/kg   Mindestalter: 20 Jahre

Der Führerschein der Kat. A unbeschränkt kann von Personen beantrag werden, die bereits 2 Jahre im Besitze
eines Führerscheines der Kat. A beschränkt sind.

- Ausfüllen des Gesuches für den Lernfahrausweis (Formular bei uns erhältlich)
-  Sehtest beim Optiker (Adresse siehe Gesuchsformular)
- 1 neuere farbige Passfoto beilegen (auf der Rückseite beschriften)
- Gesuch unterschreiben und beim Strassenverkehrsamt einreichen

Obligatorische Grundschulung:
Wenn nicht bereits ein Grundkurs von 3 x 4 Stunden besucht wurde:

Obligatorische Grundschulung von 3 x 4 Stunden

- Buchen Sie in unserer Fahrschule die obligatorische Grundschulung, die sie innerhalb 4 Monaten
  nach Ausstellung des Lernfahrausweises besuchen müssen. Durch wird ihr Lernfahrausweis um
 12 Monate verlängert.

Wenn die Grundschulung von 3 x 4 Stunden besucht wurde:

 
Praktische Ausbildung
- nach Absprache organisieren wir Einzel- oder Gruppenunterricht im Prüfungsgebiet

Prüfungsfahrzeug
- 2-rädriges Motorrad – ohne Seitenwagen – Motorleistung mind. 40 kW - 2 Sitzplätze

Praktische Führerprüfung
- Ablegen der praktischen Führerprüfung - Voraussetzungen sind:
– sichere Fahrzeugbedienung und Fahrzeugbeherrschung auch in schwierigen Situationen
– ausgeprägter Verkehrssinn  sowie
– umweltgerechtes Fahren