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Kat. A Motorräder über 35 kW und über 0.20 kW/kg
Mindestalter:
20 Jahre
Der Führerschein der Kat. A
unbeschränkt kann von Personen beantrag werden, die bereits 2 Jahre im Besitze
eines Führerscheines der Kat. A beschränkt sind.
- Ausfüllen des
Gesuches für den Lernfahrausweis (Formular bei uns erhältlich)
- Sehtest beim Optiker
(Adresse siehe Gesuchsformular)
- 1 neuere farbige Passfoto beilegen (auf der Rückseite beschriften)
- Gesuch unterschreiben und beim Strassenverkehrsamt einreichen
Obligatorische Grundschulung:
Wenn
nicht bereits ein Grundkurs von 3 x 4 Stunden besucht wurde:
Obligatorische Grundschulung von 3 x 4 Stunden
- Buchen Sie in unserer Fahrschule die
obligatorische Grundschulung, die sie innerhalb 4 Monaten
nach Ausstellung des
Lernfahrausweises besuchen müssen. Durch wird ihr Lernfahrausweis um
12 Monate verlängert.
Wenn die Grundschulung von 3 x 4 Stunden besucht wurde:
Praktische Ausbildung
- nach Absprache organisieren wir Einzel- oder Gruppenunterricht im
Prüfungsgebiet
Prüfungsfahrzeug
- 2-rädriges
Motorrad – ohne Seitenwagen – Motorleistung mind. 40 kW - 2 Sitzplätze
Praktische Führerprüfung
- Ablegen der
praktischen Führerprüfung - Voraussetzungen sind:
– sichere Fahrzeugbedienung und Fahrzeugbeherrschung auch in schwierigen
Situationen
– ausgeprägter Verkehrssinn sowie
– umweltgerechtes Fahren