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Kat. A Motorräder max. 35 kW und
höchstens 0.20 kW/kg Mindestalter: 18 Jahre
- Ausfüllen des
Gesuches für den Lernfahrausweis (Formular bei uns erhältlich)
- Sehtest beim Optiker
(Adresse siehe Gesuchsformular)
- 1 neuere farbige Passfoto beilegen (auf der Rückseite beschriften)
- Gesuch unterschreiben und beim Strassenverkehrsamt einreichen
Obligatorische
Grundschulung:
Wenn
nicht bereits ein Grundkurs von 3 x 4 Stunden besucht wurde:
Obligatorische Grundschulung von 3 x 4 Stunden 6 Stunden
- Buchen Sie in unserer Fahrschule die
obligatorische Grundschulung, die sie innerhalb 4 Monaten
nach Ausstellung des
Lernfahrausweises besuchen müssen. Durch wird ihr Lernfahrausweis um
12 Monate verlängert.
Wenn die
Grundschulung von 3 x 4 Stunden besucht wurde:
Praktische
Ausbildung
- nach Absprache organisieren wir Einzel- oder Gruppenunterricht im
Prüfungsgebiet
Prüfungsfahrzeug
- 2-rädriges Motorrad – ohne Seitenwagen –
Motorleistung weniger als 35 kW mit
2 Sitzplätzen
Praktische Führerprüfung
- Ablegen der
praktischen Führerprüfung - Voraussetzungen sind:
– sichere Fahrzeugbedienung und Fahrzeugbeherrschung auch in schwierigen
Situationen
– ausgeprägter Verkehrssinn sowie
– umweltgerechtes Fahren