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Kat. B Motorwagen zum
gewerbsmässigen Personentransport
(Auto) max.
9 Personen
inkl.
Führer)
BPT 121 Berufsmässiger Personentransport mit Motorfahrzeugen
der Kat. B oder C,
der Unterkategorie B1 oder C1 oder der Spezialkategorie F.
(Ablegen einer Zusatz-Theorieprüfung und einer praktischen Prüfung)
Schüler-, Behinderten- und Arbeitstransporte
(Ablegen einer praktischen Prüfung)
Nötige Fahrpraxis mind. 1 Jahr Kat. B oder höhere Kategorie
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Ausfüllen des Gesuches für den Lernfahrausweis (Formular bei
uns erhältlich)
- Sehtest beim Optiker
(Adresse siehe Gesuchsformular)
- 1 neuere farbige Passfoto beilegen (auf der Rückseite beschriften)
Sie werden zu einer Untersuchung beim Amtsarzt aufgeboten, wo Sie die
medizinischen Mindestanforderungen erfüllen müssen
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Lernen der Zusatztheorie – Lernmittel erhalten Sie in unserer
Fahrschule
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Fragebogen ausfüllen in unserer Fahrschule
(jeweils Montag oder Donnerstag kann ohne Voranmeldung Prüfungsfragebogen
ausgefüllt werden
Wer 2 Jahre im Besitze des Führerausweises Kat. C ist, erhält den Führerausweis
der Kat. B 121 oder 122 prüfungsfrei
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- Für BPT 121:
Ablegen der
Prüfung der Zusatztheorie (ARV2)
- Besprechen Sie jetzt mit uns das Vorgehen der Fahrausbildung
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Praktischen Fahrausbildung als Prüfungsvorbereitung
Prüfungsfahrzeug
- Leichter Motorwagen – Mindestgeschwindigkeit 120 km/h
Praktische Führerprüfung für BPT 121 und BPT 122
- Ablegen der
praktischen Führerprüfung - Voraussetzungen sind:
– sichere Fahrzeugbedienung und Fahrzeugbeherrschung auch in schwierigen
Situationen
– ausgeprägter Verkehrssinn sowie
– umweltgerechtes Fahren