Der Weg zum Führerschein       

 

4          Kat. A  beschränkt   Motorräder max. 35 kW      Mindestalter: 18 Jahre

Max. 2 Monate vor dem 18. Geburtstag
- Ausfüllen des Gesuches für den Lernfahrausweis (Formular bei uns erhältlich)
-  Sehtest beim Optiker (Adresse siehe Gesuchsformular)
- 1 neuere farbige Passfoto beilegen (auf der Rückseite beschriften)
- Nothelferausweis beilegen (sofern schon vorhanden – darf nicht älter als 6 Jahre sein)
- Gesuch unterschreiben und persönlich auf der Einwohnerkontrolle oder direkt beim
   Strassenverkehrsamt vorsprechen, sich ausweisen und das Gesuch einreichen
- (Anmeldeformular zur Theorieprüfung wird ca. 1 – 1½  Monate vor dem 18. Geburtstag durch das
   Strassenverkehrsamt zugestellt)

Max. 1 – 11/2 Monat vor dem 18. Geburtstag

- Anmelden zur Basistheorieprüfung-(Prüfung kann frühestens 1 Monat vor dem
                                                            18. Geburtstag abgelegt werden)
- Ablegen der theoretischen Führerprüfung (Voraussetzungen sind: - Vollständige Kenntnisse
  der Gesetzestheorie – Bestätigung des Nothilfekurses, sofern diese nicht bereits dem Gesuche
  für den Lernfahrausweis beigelegt wurde)

- Besprechen Sie jetzt mit uns das Vorgehen der Fahrausbildung


Nach bestandener Basistheorieprüfung
- Sie erhalten ihre Lernfahrausweis, dürfen aber erst ab dem 18. Geburtstag fahren

Obligatorische Grundschulung:  12 Stunden
Wenn noch nicht für die Kategorie A1 besucht:
- Buchen Sie in unserer Fahrschule die obligatorische Grundschulung, die sie innerhalb 4 Monaten
  nach Ausstellung des Lernfahrausweises besuchen müssen. Durch wird ihr Lernfahrausweis um
 12 Monate verlängert.

Verkehrs-Kunde-Unterricht VKU
Wenn noch nicht im Besitze eines Führerausweises der Kat. A1 oder der Kat. B:
- Reservieren sie bei uns einen Platz für den obligatorischen Verkehrs-Kunde-Unterrichtes VKU
- Besuchen Sie den VKU 4 x 2 Stunden

Praktische Ausbildung
- nach Absprache organisieren wir Einzel- oder Gruppenunterricht im Prüfungsgebiet

Prüfungsfahrzeug
- 2-rädriges Motorrad
– 2 Sitzplätze – ohne Seitenwagen – Hubraum mindestens 400 cm3
- Motorleistung weniger als 35 kW  -  

Praktische Führerprüfung
- Ablegen der praktischen Führerprüfung - Voraussetzungen sind:
- Bestätigung über den Besuch des Verkehrskunde-Unterrichtes
– sichere Fahrzeugbedienung und Fahrzeugbeherrschung auch in schwierigen Situationen
– ausgeprägter Verkehrssinn  sowie
– umweltgerechtes Fahren

Obligatorische Weiterbildung 2PA
Wenn noch nicht für die Kat. Kat. B besucht:
- 1. Tag Weiterbildung innerhalb 12 Monaten nach bestandener Führerprüfung