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Kat. A beschränkt
Motorräder max. 35 kW
Mindestalter: 18 Jahre
Max. 2 Monate vor dem 18. Geburtstag
- Ausfüllen des Gesuches für den
Lernfahrausweis (Formular bei uns erhältlich)
- Sehtest beim Optiker
(Adresse siehe Gesuchsformular)
- 1 neuere farbige Passfoto beilegen (auf der Rückseite beschriften)
- Nothelferausweis beilegen (sofern schon vorhanden – darf nicht älter als 6
Jahre sein)
- Gesuch unterschreiben und persönlich
auf der Einwohnerkontrolle oder direkt beim
Strassenverkehrsamt
vorsprechen, sich ausweisen und das
Gesuch einreichen
- (Anmeldeformular zur Theorieprüfung wird ca. 1 – 1½ Monate
vor dem 18. Geburtstag durch das
Strassenverkehrsamt
zugestellt)
Max.
1 – 11/2 Monat vor dem 18. Geburtstag
-
Anmelden zur Basistheorieprüfung-(Prüfung
kann frühestens 1 Monat vor dem
18. Geburtstag abgelegt werden)
- Ablegen der
theoretischen Führerprüfung (Voraussetzungen sind: - Vollständige
Kenntnisse
der Gesetzestheorie – Bestätigung
des Nothilfekurses, sofern diese nicht bereits dem Gesuche
für den Lernfahrausweis beigelegt
wurde)
- Besprechen Sie jetzt mit uns das Vorgehen der Fahrausbildung
Nach
bestandener Basistheorieprüfung
- Sie erhalten ihre Lernfahrausweis, dürfen aber erst ab dem 18. Geburtstag
fahren
Obligatorische Grundschulung:
12 Stunden
Wenn noch nicht für die Kategorie A1 besucht:
- Buchen Sie in unserer Fahrschule die obligatorische
Grundschulung, die sie innerhalb 4 Monaten
nach Ausstellung des
Lernfahrausweises besuchen müssen. Durch wird ihr Lernfahrausweis um
12 Monate verlängert.
Verkehrs-Kunde-Unterricht
VKU
Wenn noch nicht im Besitze eines Führerausweises der Kat. A1 oder der Kat. B:
-
Reservieren sie bei uns einen Platz für den obligatorischen
Verkehrs-Kunde-Unterrichtes VKU
- Besuchen Sie den VKU 4 x 2 Stunden
Praktische Ausbildung
- nach
Absprache organisieren wir Einzel- oder Gruppenunterricht im Prüfungsgebiet
Prüfungsfahrzeug
- 2-rädriges Motorrad
– 2 Sitzplätze
- Motorleistung weniger als 35 kW -
Praktische Führerprüfung
- Ablegen der
praktischen Führerprüfung - Voraussetzungen sind:
- Bestätigung über den Besuch des Verkehrskunde-Unterrichtes
– sichere Fahrzeugbedienung und Fahrzeugbeherrschung auch in schwierigen
Situationen
– ausgeprägter Verkehrssinn sowie
– umweltgerechtes Fahren
Obligatorische Weiterbildung 2PA
Wenn noch nicht für die Kat.
Kat. B besucht:
- 1. Tag Weiterbildung
innerhalb 12 Monaten nach bestandener Führerprüfung