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Kat. B (Auto)
max. 9 Personen
inkl. Führersitz
Mindestalter:
18 Jahre
Max. 2 Monate vor dem 17. Geburtstag
- Ausfüllen des Gesuches für den
Lernfahrausweis (Formular bei uns erhältlich)
- Sehtest beim Optiker
(Adresse siehe Gesuchsformular)
- 1 neuere farbige Passfoto beilegen (auf der Rückseite beschriften)
- Nothelferausweis beilegen (sofern schon vorhanden – darf nicht älter als 6
Jahre sein)
- Gesuch unterschreiben und persönlich
auf der Einwohnerkontrolle oder direkt beim
Strassenverkehrsamt
vorsprechen, sich ausweisen und das
Gesuch einreichen
- (Anmeldeformular zur Theorieprüfung wird ca. 1 – 1½ Monate
vor dem 18. Geburtstag durch das
Strassenverkehrsamt
zugestellt)
Max.
1 – 11/2 Monat vor dem 17. Geburtstag
-
Anmelden zur Basistheorieprüfung-(Prüfung
kann frühestens 1 Monat vor dem
17. Geburtstag abgelegt werden)
- Ablegen der
theoretischen Führerprüfung (Voraussetzungen sind: - Vollständige
Kenntnisse
der Gesetzestheorie – Bestätigung
des Nothilfekurses, sofern diese nicht bereits dem Gesuche
für den Lernfahrausweis beigelegt
wurde)
- Besprechen Sie jetzt mit uns das Vorgehen der Fahrausbildung
Nach
bestandener Basistheorieprüfung
- Beginn der praktischen Fahrausbildung
- 12 Monate Begleitetes Fahren
(Begleitperson:
- Vollendetes 23.
Altersjahr
- Im Besitze des
Führerausweises Kat. B (dieser darf nicht mehr auf Probe sein)
Verkehrs-Kunde-Unterricht
VKU
- Bei uns
einen Platz für den obligatorischen Verkehrs-Kunde-Unterrichtes VKU reservieren
- Besuch des VKU während der Grundausbildungsphase
Prüfungsfahrzeug
- Leichter Motorwagen – Mindestgeschwindigkeit 120
km/h
Praktische Führerprüfung
- Ablegen der
praktischen Führerprüfung - Voraussetzungen sind:
- Bestätigung über den Besuch des Verkehrskunde-Unterrichtes
– sichere Fahrzeugbedienung und Fahrzeugbeherrschung auch in schwierigen
Situationen
– ausgeprägter Verkehrssinn sowie
– umweltgerechtes Fahren
Obligatorische Weiterbildung 2PA
- 1. Tag Weiterbildung
innerhalb 12 Monaten nach bestandener Führerprüfung