Der Weg zum Führerschein              

 1        Kat. B  (Auto)  max. 9 Personen inkl. Führersitz         Mindestalter: 18 Jahre

Max. 2 Monate vor dem 17. Geburtstag
- Ausfüllen des Gesuches für den Lernfahrausweis (Formular bei uns erhältlich)
-  Sehtest beim Optiker (Adresse siehe Gesuchsformular)
- 1 neuere farbige Passfoto beilegen (auf der Rückseite beschriften)
- Nothelferausweis beilegen (sofern schon vorhanden – darf nicht älter als 6 Jahre sein)
- Gesuch unterschreiben und persönlich auf der Einwohnerkontrolle oder direkt beim
   Strassenverkehrsamt vorsprechen, sich ausweisen und das Gesuch einreichen
- (Anmeldeformular zur Theorieprüfung wird ca. 1 – 1½  Monate vor dem 18. Geburtstag durch das
   Strassenverkehrsamt zugestellt)

Max. 1 – 11/2 Monat vor dem 17. Geburtstag

- Anmelden zur Basistheorieprüfung-(Prüfung kann frühestens 1 Monat vor dem
                                                            17. Geburtstag abgelegt werden)
- Ablegen der theoretischen Führerprüfung (Voraussetzungen sind: - Vollständige Kenntnisse
  der Gesetzestheorie – Bestätigung des Nothilfekurses, sofern diese nicht bereits dem Gesuche
  für den Lernfahrausweis beigelegt wurde)

- Besprechen Sie jetzt mit uns das Vorgehen der Fahrausbildung


Nach bestandener Basistheorieprüfung
- Beginn der praktischen Fahrausbildung
- 12 Monate Begleitetes Fahren
      (Begleitperson:
       -    Vollendetes 23. Altersjahr
       -   Im Besitze des Führerausweises Kat. B (dieser darf nicht mehr auf Probe sein)


Verkehrs-Kunde-Unterricht VKU
- Bei uns einen Platz für den obligatorischen Verkehrs-Kunde-Unterrichtes VKU reservieren
- Besuch des VKU während der Grundausbildungsphase

Prüfungsfahrzeug
- Leichter Motorwagen – Mindestgeschwindigkeit 120 km/h

Praktische Führerprüfung

- Ablegen der praktischen Führerprüfung - Voraussetzungen sind:
- Bestätigung über den Besuch des Verkehrskunde-Unterrichtes
– sichere Fahrzeugbedienung und Fahrzeugbeherrschung auch in schwierigen Situationen
– ausgeprägter Verkehrssinn  sowie
– umweltgerechtes Fahren

Obligatorische Weiterbildung 2PA
- 1. Tag Weiterbildung innerhalb 12 Monaten nach bestandener Führerprüfung