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Leitbild                                               

Tätigkeit

Mit nachgewiesener Fachkompetenz erteilen wir theoretischen und praktischen Fahrunterricht für Auto geschaltet und Automat, Taxi, Vorbereitung zu Kontrollfahrten, Fahrproben für Senioren, bilden Behinderte auf dem von uns zur Verfügung gestellten Spezialfahrzeug aus, führen obligatorische Grundkurse für Motorräder und Roller durch, erteilen regelmässig Kurse für den obligatorischen Verkehrs-Kunde-Unterricht (VKU) und bereiten unsere Fahrschüler/Innen in all den heute möglichen Sprachen auf ihre theoretische Führerprüfung vor. Wir sind ebenfalls behilflich in administrativen und organisatorischen Fragen wie die Beschaffung von Lernfahrausweisen.

Wir übernehmen die Kursanmeldung für die 2-Phasenausbildung.

Fahrschüler/Innen anderer Fahrschulen können all unsere Dienstleistungen ebenfalls beanspruchen.

 

Praktische Ausbildung Auto

Wir bilden FahrschülerInnen in folgenden Kategorien aus:

                                Kat. B                  geschaltet
                                        B                  Automat (Vollhybrid)
                                        B  BPT        Taxi (maximal 9 Personen inkl. Führer und max. 3.5 t Gesamtgewicht)
                                        B                  Behinderte ab 16 Jahren (Fahrzeug mit Fahrerleichterungen und Fahrhilfe von uns zur Verfügung gestellt)
                                        B                  Kontrollfahrten für BesitzerInnen ausländischer Führerausweise
                                        B                  Fahrproben für Senioren (freiwillige Fahrproben und solche auf Empfehlungen von Amts- und Hausärzten)


Obligatorische Grundkurse für Motorräder und Roller

Wir erteilen regelmässig Grundkurse für folgende Kategorien:

A1        bis                           50 cm3    ab 16 Jahren
A1        bis                        125 cm3     ab 18 Jahren
A beschränkt                     < 25 kW    ab 18 Jahren
A offen                                > 35 kW    ab 25 Jahren oder 2 Jahre im Besitze Kat.

Unser Ausbildung umfasset folge Kursmodule:

                            1 + 2        für   Kat.     A1 und + A            je  4 Std.
                                  3                Kat.    A                                  4 Std. 
                                  2 a             Kat.    A                                  6 Std.


Verkehrsregeltheorie

Fahrschüler/Innen unserer eigenen Fahrschule, sowie Fahrschüler/Innen anderer Fahrschulen haben die Möglichkeit, sich in unserer Fahrschule am PC mit den Originalfragen und identischer Bildschirmoberfläche in all den heute möglichen Prüfungssprachen in allen Kategorien (ausser Kat. C und D) für die theoretische Führerprüfung vorzubereiten.
 

Obligatorischer Verkehrs-Kunde-Unterricht (VKU)

Wir erteilen sowohl Fahrschüler/Innen unserer eigenen Fahrschule, wie auch solchen anderer Fahrschulen den obligatorischen Verkehrs-Unterricht in den Sprachen deutsch, französisch, englisch und italienisch.


Grundlagen für den praktischen Fahrunterricht

Wir unterrichten nach den Richtlinien des UVEK (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) beziehungsweise des ASTRA, der Fahrlehrerverbände, Strassenverkehrsämter sowie dem ASTAG. Dabei wenden wir die modernsten Methoden und die neuesten Erkenntnisse an. Wir setzen innerhalb des Fahrschulbetriebes die modernsten  Lehr- und Hilfsmittel ein, welche wir laufend anpassen.


Fahrschulfahrzeuge

Wir stellen hohe Anforderungen an Sicherheit, Qualität und Komfort unserer Fahrschulfahrzeuge. So sind diese immer mit all den möglichen Optionen ausgerüstet, die zu diesen Kriterien beitragen.  Damit unser Fahrzeugpark laufend auf dem neuesten Stande ist, wechseln wir die Autos jeweils mit 30 - 35'000 km aus. Wir verfügen immer über folgende Fahrzuge: geschaltet, Automat (Vollhybrid) und Spezialfahrzeug für Behinderte.


Vorprüfungsfahrten

Jeder praktischen Führerprüfung geht eine Vorprüfungsfahrt mit einem Mitglied unseres Fahrlehrerteams voraus. Unter Prüfungsbedingungen zeigen die Fahrschüler/Innen ihren Ausbildungsstand. Noch vorhandene Mängel werden danach ausgebessert, wenn nötig auch eine weitere Vorprüfungsfahrt durchgeführt.


Praktische Führerprüfung

Die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung erfolgt im Normalfall erst nach der durchgeführten Vorprüfungsfahrt. Zur praktischen Führerprüfung bringen wir nur Fahrschüler/Innen, die eine echte Chance haben, diese auch zu bestehen. 

 

Grundgedanke

Wir bieten eine klar strukturierte Ausbildung an, welche wir auch konsequent und fair umsetzen. Unsere FahrschülerInnen motivieren wir zu einer partnerschaftlichen Teilnahme am Strassenverkehr. Toleranz und Rücksicht sollen unsere FahrschülerInnen auszeichnen. Mit ihrem Verhalten und ihrem Beobachten erahnen und erkennen sie Anzeichen und Ursache einer Gefahr schon im Vorfeld und vermeiden so gefährliche Situationen oder gar einen Unfall. Die sichere Fahrzeugbedienung erlaubt ihnen auch in anspruchsvollen Verkehrssituationen mit einer vorausschauenden Fahrweise ihre Entscheide frühzeitig zu planen und diese ruhig und für alle Verkehrsteilnehmer gefahrlos umzusetzen. Unsere FahrschülerInnen legen dann die praktische Führerprüfung ab, wenn sie auch eine echte Chance haben, diese auch erfolgreich zu bestehen. Nach bestandener Führerprüfung sollen unsere ehemaligen Fahrschüler/Innen für die übrigen Verkehrsteilnehmer, insbesondere für die Kreise, in denen sie verkehren, ein zur Nachahmung erstrebenswertes Vorbild sein.


Verhalten zu unseren Fahrschüler/Innen

Zu unseren Fahrschüler/Innen pflegen wir ein partnerschaftliches Verhältnis. Wir begegnen ihnen mit dem nötigen Respekt aber auch mit der notwendigen Bestimmtheit und setzen unsere Forderungen konsequent durch, denn Nachlässigkeiten und Kompromisse führen zu Gefahrensituationen und verlängern die Ausbildungszeit und erhöhen die Ausbildungskosten.


Ausbildungsvereinbarung

Mit all unseren Fahrschüler/Innen schliessen wir eine schriftliche Ausbildungsvereinbarung ab. Darin sind Rechte und Pflichten beider Parteien geregelt. Weitergehende Vereinbarungen müssen ebenfalls schriftlich festgehalten und beidseitig unterzeichnet sein.
 

Ausbildungsqualität

Unsere Mitarbeiter bilden sich nicht nur laufend gemäss den gesetzlichen Vorschriften weiter, sondern auch in zusätzlichen Kursen und Seminaren, damit wir so einen überdurchschnittlichen Qualitätsstandard garantieren können.


Preispolitik

Für unsere Leistungen verlangen wir einen angemessenen Preis, welcher durchaus im oberen Bereiche liegen kann. Mit dem hohen Qualitätsstandard sollen unsere Fahrschüler/Innen klar von einem guten Preis-/Leistungsverhältnis profitieren. Preisabsprachen lehnen wir grundsätzlich ab und Preisempfehlungen von Verbänden und Organisationen sind für uns nicht bindend.


Verhalten zu Mitbewerbern

Zu den übrigen Fahrschulen und Fahrlehrer/Innen pflegen wir ein offenes und loyales Verhältnis. Diese haben die Möglichkeit uns Fahrschüler/Innen für die Theorieausbildung und Kurse des obligatorischen Verkehrs-Kunde-Unterrichts zu überweisen. Die Weiterausbildung erfolgt dann wieder durch die zuweisenden Fahrschulen. Wir übernehmen aber auch Fahrschüler/Innen von anderen Fahrschulen, wenn die Fahrschüler/Innen dies wünschen. Informationen über aktuelle oder ehemalige Fahrschüler/Innen geben wir aus Datenschutzgründen grundsätzlich keine weiter.


Finanzpolitik

Grundsätzlich finanzieren wir all unsere Investitionen und Anschaffungen selber und bezahlen diese in bar. Leasing-, Abzahlungs- Mietgeschäfte tätigen wir keine. Um all unsere Verpflichtungen auch nachkommen zu können, betreiben wir eine strickte Kostenplanung und Kostenkontrolle. Die Zahlungsbedingungen für all unsere Leistungen sind in der Ausbildungsvereinbarung klar geregelt. So müssen alle Kosten inkl. diejenigen der Führerprüfung am Tage der Prüfung beglichen sein. Dienstleistungen werden grundsätzliche nicht auf Kredit erbracht.


Mitarbeit in öffentlichen Ämtern und Kommissionen

Wir engagieren uns da, wo wir unser Fachwissen und unsere Fachkenntnisse einbringen können. Dabei müssen die Interessen überparteilich sein. Für rein parteipolitische Programme übernehmen wir keine Verpflichtungen.

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